Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadtbibliothek Nürnberg strebt an, ihre Webangebote barrierefrei zu machen. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.hausbuecher.nuernberg.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 26.08.2020 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche:

  • Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
  • Alle Seiten und Webangebote können mit Maus und Tastatur bedient werden.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Der Screen-Reader kann nur eingeschränkt genutzt werden.
  • Die Seite ist noch nicht im responsiven Design umgesetzt.
  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.

Begründung:

  • Die Datenbank zu den Hausbüchern der Nürnberger Zwölfbrüderstiftungen wurde zwischen 2007 und 2009 für eine primär wissenschaftliche Nutzung erstellt. Die Ressourcen für eine Anpassung an aktuelle Erfordernisse wie z.B. die digitale Barrierefreiheit stehen bisher nicht zur Verfügung.

Zeitraum: Barrierefreie Website nach BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA ab 2022.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular.

Sie haben weiteren Klärungsbedarf?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.